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VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 23.03.2011 - 6 U 1280/10
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
Ihr Vorbringen hierzu erschöpft sich im Wesentlichen in der einfach-rechtlichen Behauptung, das Urteil sei falsch, weil das Tatbestandsmerkmal der "drohenden" Wohnungslosigkeit im Sinne von § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II a.F. bzw. des "drohenden Verlusts der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung bei fehlender Möglichkeit, ebenfalls angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten" (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R), als Voraussetzung für einen Anspruch auf Übernahme der Mietschulden schon zu bejahen sei, wenn der Vermieter nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB berechtigt sei, die Wohnung fristlos zu kündigen. - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
a) Willkür ist nicht schon gegeben, wenn das Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11 Dies ist der Fall, wenn ein Richterspruch gegen das Willkürverbot verstößt, weil er bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18 aa) Das aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf folgende Willkürverbot ist verletzt, wenn eine gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
- VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12 a) Ein Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf - inhaltsgleich mit dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Art. 3 Abs. 1 GG - geregelte Gleichheitsgebot liegt nur vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung willkürlich ist, sie also bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; SächsVerf, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).